Quality for Life
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Ortho Vital Reckmann
Ortho Vital Reckmann

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

§ 1 Anwendungs- und Geltungsbereich

 

1. Die nachfolgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen uns und denjenigen, die bei uns Ware kaufen oder Leistungen beziehen (nachfolgend: Kunde/Kunden).

2. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an.

 

§ 2 Vertragsschluss

 

1.    Unsere Kataloge und sonstigen Produktbeschreibungen dienen der Information und beinhalten keine Angebote im Rechtssinne. Die Bestellung des Kunden stellt den Vertragsantrag dar. Soweit vom Kunden nicht ausdrücklich anders bestimmt, können wir ein solches Angebot innerhalb einer Frist von zwei Wochen annehmen.  Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder die Übergabe bzw. Lieferung der bestellten Sache zustande.

2.    Auch die Angebote in unserem Online-Shops stellen keine verbindlichen Angebote im Rechtssinne dar. Die Bestellung des Kunden stellt das Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Die von uns verschickte Bestellbestätigung  stellt noch keine Annahme des Angebotes dar. Der Kaufvertrtrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder die Übergabe bzw, Lieferung der bestellten Sache zustande.

3.    Kommt eine Eintrittspflicht eines Kostenträgers in Betracht, so ändert dies nichts daran, dass das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden uns uns zustande kommt. Soweit wir uns dazu bereit erklären, die Abwicklung mit einem Kostenträger zu übernehmen, hat uns der Kunde sämtliche Unterlagen, insbesondere die ärztliche Verordnung und eine etwaig bereits vorhandene Genehmigung/Übernahmeerklärung des Kostenträgers unverzüglich vorzulegen. Nur wenn und soweit der Kostenträger tatsächlich an uns zahlt, wird der Kunde von der ihm obliegenden Zahlungsverpflichtung befreit. Es obliegt grundsätzlich dem Kunden, die Frage der Übernahme der Kosten selbst rechtzeitig zu klären.

 

§ 3 Preise und Zahlungen

 

1.    Der Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Preises wird  mit Vertragsschluss und ohne Abzug fällig. Schecks werden nur bei besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber  angenommen.

2.    Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Zahlungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht.  Es bleibt uns vorbehalten, den Verzug durch die Erteilung einer nach Fälligkeit zuzustellenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 gerät der Kunde in Verzug, wenn vereinbart ist, dass die Vergütung zu einem kalendermäßig bestimmten oder bestimmbaren Zeitpunkt gezahlt werden soll, und der Kunde nicht spätestens bis zu diesem Zeitpunkt leistet.

3.   Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt,

a)     von Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen,

b)    von Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen  Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen,

c)     Ersatz für einen von uns nachzuweisenden über den Zinsanspruch hinausgehenden Verzugsschaden zu verlangen und

d)     Lieferungen oder sonstige Leistungen aus diesem oder anderen Geschäften zurückzubehalten bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher uns zustehender Ansprüche aus diesem oder anderen Aufträgen oder bis zu einer entsprechenden Sicherheitsleistung.

4.    Steht uns unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung zu, sind wir berechtigt, diesen mit 30% des Preises in Ansatz zu bringen. Dem Kunden ist es gestattet, nachzuweisen, dass uns ein Schaden gar nicht oder nur in geringerer Höhe als die Pauschale entstanden ist. Wir sind berechtigt nachzuweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist. In beiden Fällen ist der nachgewiesene Schaden, nicht die Pauschale zu begleichen.

5.    Der Kunde kann gegenüber unseren Zahlungsansprüchen nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

 

§ 4 Lieferzeiten und Verzugsfolgen

 

1.    Die voraussichtlichen Lieferzeiten variieren je nach Produkt bzw. Leistung. Von uns genannte Lieferzeiten und Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als „verbindlich“ bezeichnet sind.

2.    Wir sind zu vorzeitiger Lieferung berechtigt.

3.    Holt der Kunde die Ware in unserem Geschäftsräumen ab, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. Versenden wir die Ware an den Kunden, geht die Gefahr  mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über, wenn dieser Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist; ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr erst mit der Übergabe der Ware durch das Transportunternehmen an den Kunden über.

4.    Geraten wir mit unserer Leistung in Verzug, ist der Verzugsschaden auf 5 % des Preises  der vom Verzug betroffenen Leistung beschränkt.

5.    Führt ein Annahmeverzug des Kunden zu einer Verzögerung der Auslieferung, hat der Käufer dem Verkäufer für die Verzugsdauer die bei einer Spedition üblichen Lagerkosten zu erstatten.

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

 

1.    Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, unser Eigentum.

2.     Sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des Öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt zusätzlich Folgendes: Der Kunde hat uns jeglichen Zugriff Dritter auf die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren unverzüglich anzuzeigen und die etwaig entstehenden Kosten für eine Drittwiderspruchsklage oder eine außerprozessuale Freigabe zu übernehmen. Die aus dem Weiterverkauf der Ware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Dasselbe gilt für Forderungen, die aus anderem Rechtsgrund in Bezug auf die in unserem Eigentum stehenden Waren entstehen. Wir ermächtigen jedoch den Kunden, die Forderungen für seine Rechnung und in eigenem Namen einzuziehen. Diese Ermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde (unser Kunde) seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Der Eigentumsvorbehalt gilt bis zum Ausgleich aller bestehenden und auch zukünftigen Forderungen, die wir aus der Geschäftsverbindung gegen den Kunden haben.

 

§ 6 Abtretbarkeit

 

Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten, wenn und soweit wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

 

§ 7 Mängel/Gewährleistung

 

1.    Die Gewährleistung beginnt mit der Ablieferung der Ware und richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

2.    Die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche beträgt bei Neuware zwei Jahre, bei gebrauchten Sachen ein Jahr. Ist der Kunde ein Unternehmen i.S.d. § 14 BGB, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so beträgt die Verjährungsfrist auch bei Neuware ein Jahr; die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfrist auf ein Jahr gilt nicht für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer solchen Pflicht, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde daher auf jeden Fall vertrauen durfte. Sie gilt ferner nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.

3.    Ist der Kunde ein Unternehmen i.S.d. § 14 BGB, eine Körperschaft es öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gelten folgende Regelungen: Der Kunde hat  uns etwaige Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Das gilt auch für Mängel, die nach einem Nachbesserungsversuch festgestellt werden. Mängel, die nicht als verdeckte Mängel anzusehen sind, sind uns binnen einer Frist von fünf Tagen seit Abnahme der Ware anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind binnen fünf Tagen nach Entdeckung des Mangels anzuzeigen. Ist bis zum Ablauf der Frist die Anzeige nicht an uns abgesandt worden, gilt die Ware als mängelfrei genehmigt.

4.   Soweit ein Mangel der Sache vorliegt, leisten wir auf unsere Koten Nacherfüllung, nach unserer Wahl durch Mangelbeseitigung oder Neulieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehlt, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Preis zu mindern. Haben wir den Mangel zu vertreten, so kann der Kunde unter Berücksichtigung der Beschränkungen des § 8 Schadensersatz verlangen.

5.    Liefern wir zur Nacherfüllung einen mangelfreien Gegenstand, können wir vom Kunden Rückgewähr der mangelhaften Sache verlangen.

 

§ 8 Haftungsbeschränkungen

 

1.    Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.

2.   Bei Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer solchen Pflicht, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde daher auf jeden Fall vertrauen durfte, haften wir ebenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften, wobei die Haftung in diesem Fall auf denjenigen Schaden begrenzt ist, mit dessen Eintritt wir bei Vertragsschluss vernünftigerweise rechnen mussten. Letztere Beschränkung gilt nicht für die Fälle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

3.   In allen anderen Fällen ist unsere Haftung auf vorsätzliche und grob fahrlässig begangene Pflichtverletzungen beschränkt, wobei im Falle fahrlässiger Pflichtverletzungen der Anspruch auf denjenigen Schaden begrenzt ist, mit dessen Eintritt wir bei Vertragsschluss vernünftigerweise rechnen mussten.

 

§ 9 Geschäftsverkehr mit Unternehmern

 

Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des Öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen gelten zusätzlich folgende Regelungen:

1.     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen uns und dem Kunden, ohne dass es dafür besonderer Hinweise bedarf.

2.     Festgestellte Mängel sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Das gilt auch für Mängel, die nach einem Nachbesserungsversuch festgestellt werden. Mängel, die nicht als verdeckte Mängel anzusehen sind, sind uns binnen einer Frist von 5 Tagen seit Abnahme der Ware anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind binnen 5 Tagen nach Entdeckung des Mangels anzuzeigen. Ist bis zum Ablauf der Frist die Anzeige nicht an uns abgesandt worden, gilt die Ware als mängelfrei genehmigt.

3.     Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit den Rechtsbeziehungen ist Gladbeck

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